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Aufsicht - KJM
kjm-online.deDie Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.
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Aufsicht - KJM Zum Seiteninhalt springen Drucken Topnavigation Topnavigation ein- und ausklappen die medienanstaltenKEKZAKGVK ENDE Suche Suchbegriff Suche öffnen Hauptnavigation Über unsDie KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien.Mehr lesenAuftragAufgabenOrganisationStrukturMitgliederThemenverantwortungPrüfgruppenjugendschutz.netPositionenSitzungstermineThemenDer Jugendmedienschutz und der Schutz der Menschenwürde sind Kernthemen der täglichen Arbeit der KJM.Mehr lesenJugendmedienschutzMenschenwürdePublikationenAufsichtDie Aufsichtstätigkeit der KJM ist im JMStV verankert. Sie umfasst Angebote privater Rundfunkanbieter sowie Angebote in Telemedien.Mehr lesenRundfunkProgrammbeobachtungBeurteilungsmaßstäbeAusnahmeanträgeSelbstkontrolleTelemedienBeurteilungsmaßstäbeIndizierungSelbstkontrollePrüfverfahrenBestätigungsverfahrenTechnischer JugendmedienschutzEntwicklungsbeeinträchtigende AngeboteUnzulässige AngeboteÜbergreifende KonzepteServiceHier finden Sie eine Übersicht unserer Veranstaltungen, Pressemitteilungen und Rechtsgrundlagen sowie weiterführende Informationen.Mehr lesenVeranstaltungenPressemitteilungenPressematerialRechtsgrundlagenInstitutions-WegweiserRundfunkInternetComputerspielePrintmedien und TonträgerFilmeFragen & AntwortenGlossarVerlinkungenKontakt Aufsicht Die Aufsichtstätigkeit der KJM ist im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert. Sie umfasst Angebote privater Rundfunkanbieter sowie Angebote in Telemedien. Dabei prüft die KJM nicht nur, ob Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen vorliegen. Gemäß dem System der "regulierten Selbstregulierung" erkennt sie außerdem Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle an, entscheidet über Ausnahmeanträge zu Zeitgrenzen und bestätigt Altersbewertungen. Darüber hinaus nimmt sie Stellung zu Indizierungsanträgen der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM) und stellt selbst Indizierungsanträge bei der BPjM. Im Bereich des technischen Jugendmedienschutzes bewertet die KJM unter anderem technische Mittel oder Altersverifikationssysteme und legt im Benehmen mit den anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen Kriterien für die Eignungsprüfung für Jugendschutzprogramme fest. Unterseiten-Teaser Jugendschutz im Rundfunk Jugendschutzverstöße im Rundfunk sind naturgemäß weniger drastisch als im Internet – denn der Rundfunk ist vergleichsweise gut kontrolliert. Doch auch im viel genutzten Medium Fernsehen gibt es viele für Kinder und Jugendliche problematische Inhalte. Mehr lesen Jugendschutz im Rundfunk Jugendschutz in Telemedien Jugendschutz ist im globalen und dynamischen Internet weitaus schwieriger durchzusetzen als im Rundfunk. Doch auch hier gibt es Erfolge durch Prüfverfahren, technische Schutzmöglichkeiten und strukturelle Maßnahmen. Mehr lesen Jugendschutz in Telemedien Prüfverfahren Die Prüfung und Beurteilung von Rundfunk- und Telemedienangeboten ist Kernaufgabe der KJM. Dabei ist sie gemäß JMStV zuständig für die Aufsicht über den privaten Rundfunk und Telemedienanbieter mit Sitz in Deutschland. Mehr lesen Prüfverfahren Bestätigung von Altersbewertungen Auf Antrag prüft die KJM, ob die Altersbewertung einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle von den obersten Landesjugendbehörden zu übernehmen ist. Antragsteller finden hier weiterführende Informationen zum Verfahren. Mehr lesen Bestätigung von Altersbewertungen Technischer Jugendmedienschutz Anbieter von Inhalten, die für Kinder oder Jugendliche beeinträchtigend sind, müssen ihre Angebote mit technischen Vorkehrungen absichern. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen unterschiedlichen Gefährdungsstufen. Mehr lesen Technischer Jugendmedienschutz Zurück zum Anfang der Seite SitemapImpressumDatenschutzDisclaimerPresseKontaktPresse- und Veranstaltungsverteiler Twitter Seite drucken © 2018 Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Hinweis zur Zustimmung und Nutzung von Cookies nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Zur Optimierung unserer Webseite verwenden die medienanstalten den Webanalyse-Dienst Matomo, wenn Sie dem zustimmen. Es wird dabei ein Cookie eingesetzt, das eine statistische Analyse der Nutzung dieser Website durch ihre Besucher ermöglicht. 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