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Auftrag - KJM
kjm-online.deDie Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.
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Auftrag - KJM Zum Seiteninhalt springen Drucken Topnavigation Topnavigation ein- und ausklappen die medienanstaltenKEKZAKGVK ENDE Suche Suchbegriff Suche öffnen Hauptnavigation Über unsDie KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien.Mehr lesenAuftragAufgabenOrganisationStrukturMitgliederThemenverantwortungPrüfgruppenjugendschutz.netPositionenSitzungstermineThemenDer Jugendmedienschutz und der Schutz der Menschenwürde sind Kernthemen der täglichen Arbeit der KJM.Mehr lesenJugendmedienschutzMenschenwürdePublikationenAufsichtDie Aufsichtstätigkeit der KJM ist im JMStV verankert. Sie umfasst Angebote privater Rundfunkanbieter sowie Angebote in Telemedien.Mehr lesenRundfunkProgrammbeobachtungBeurteilungsmaßstäbeAusnahmeanträgeSelbstkontrolleTelemedienBeurteilungsmaßstäbeIndizierungSelbstkontrollePrüfverfahrenBestätigungsverfahrenTechnischer JugendmedienschutzEntwicklungsbeeinträchtigende AngeboteUnzulässige AngeboteÜbergreifende KonzepteServiceHier finden Sie eine Übersicht unserer Veranstaltungen, Pressemitteilungen und Rechtsgrundlagen sowie weiterführende Informationen.Mehr lesenVeranstaltungenPressemitteilungenPressematerialRechtsgrundlagenInstitutions-WegweiserRundfunkInternetComputerspielePrintmedien und TonträgerFilmeFragen & AntwortenGlossarVerlinkungenKontakt Über unsAuftrag Auftrag Kinder und Jugendliche sollen ohne Beeinträchtigung eine eigene Identität ausbilden können und zu einer gesellschaftlich integrierten Persönlichkeit heranwachsen. Manche Einflüsse aus der Erwachsenenwelt, die noch nicht ihrem Entwicklungsstand entsprechen, können dabei negative Auswirkungen haben. Deshalb hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland Verfassungsrang. Auftrag Im Jugendschutz geht es grundsätzlich darum,Gefährdungen möglichst nicht entstehen zu lassen (struktureller Jugendschutz),über Gefährdungen aufzuklären und zur Bewältigung anzuleiten (erzieherischer Jugendschutz) undden Umgang mit Gefährdungen zu regeln (gesetzlicher Jugendschutz).Auch bei ihrer Mediennutzung müssen Heranwachsende vor negativen Einflüssen geschützt werden. Diese medialen Schonräume schafft der gesetzliche Jugendmedienschutz. In Deutschland basiert er auf dem Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) und dem „Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien“ (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV). Das JuSchG regelt den Jugendschutz für Medieninhalte auf Trägermedien, wie zum Beispiel Film-DVDs oder Videospiele. Jugendgefährdende Medien können indiziert werden. Das bedeutet, sie unterliegen Vertriebsbeschränkungen, damit sie nur Erwachsenen, nicht aber Kindern oder Jugendlichen zugänglich sind. Für Indizierungsverfahren ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zuständig. Der JMStV fasst den privaten Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) und die Telemedien (vor allem das Internet) unter dem Aufsichtsdach der KJM zusammen. Dadurch wird verhindert, dass gleiche Inhalte in verschiedenen Medien unterschiedlichen Regeln unterliegen. Die KJM prüft gemäß ihrem Auftrag, ob Verstöße gegen den JMStV vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen gegen den Medienanbieter. Die KJM versteht sich aber nicht nur als Aufsichtsinstanz, sondern will auch gesellschaftspolitische Prozesse anstoßen. Mehr zum Thema Aufsicht Rechtsgrundlagen Institutions-Wegweiser Zurück zum Anfang der Seite SitemapImpressumDatenschutzDisclaimerPresseKontaktPresse- und Veranstaltungsverteiler Twitter Seite drucken © 2018 Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Hinweis zur Zustimmung und Nutzung von Cookies nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Zur Optimierung unserer Webseite verwenden die medienanstalten den Webanalyse-Dienst Matomo, wenn Sie dem zustimmen. Es wird dabei ein Cookie eingesetzt, das eine statistische Analyse der Nutzung dieser Website durch ihre Besucher ermöglicht. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die von Ihrem Internet Browser auf Ihrer Festplatte gespeichert werden und durch welche uns bestimmte Informationen zufließen. Wir geben diese Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Webseite an Matomo weiter. Durch den Einsatz von Matomo erhalten wir keine Informationen, die eine Identifikation eines Nutzers ermöglichen. Da uns die Privatsphäre unserer Besucher äußerst wichtig ist, wird die IP-Adresse frühestmöglich anonymisiert und Ihre Kenndaten in einen eindeutigen, aber nicht einer Person zugeordneten Schlüssel umgewandelt. Eine andere Verwendung, eine Weitergabe an Dritte oder die Zusammenführung mit anderen Daten erfolgt nicht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Bei Fragen erreichen uns unter der Anschrift Friedrichstraße 60, 10117 Berlin sowie telefonisch +49 30 2064690-0 und per E-Mail info@die-medienanstalten.de. Zustimmen Ablehnen