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Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote - KJM
kjm-online.deDie Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.
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Title | Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote - KJM | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote - KJM Zum Seiteninhalt springen Drucken Topnavigation Topnavigation ein- und ausklappen die medienanstaltenKEKZAKGVK ENDE Suche Suchbegriff Suche öffnen Hauptnavigation Über unsDie KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien.Mehr lesenAuftragAufgabenOrganisationStrukturMitgliederThemenverantwortungPrüfgruppenjugendschutz.netPositionenSitzungstermineThemenDer Jugendmedienschutz und der Schutz der Menschenwürde sind Kernthemen der täglichen Arbeit der KJM.Mehr lesenJugendmedienschutzMenschenwürdePublikationenAufsichtDie Aufsichtstätigkeit der KJM ist im JMStV verankert. Sie umfasst Angebote privater Rundfunkanbieter sowie Angebote in Telemedien.Mehr lesenRundfunkProgrammbeobachtungBeurteilungsmaßstäbeAusnahmeanträgeSelbstkontrolleTelemedienBeurteilungsmaßstäbeIndizierungSelbstkontrollePrüfverfahrenBestätigungsverfahrenTechnischer JugendmedienschutzEntwicklungsbeeinträchtigende AngeboteUnzulässige AngeboteÜbergreifende KonzepteServiceHier finden Sie eine Übersicht unserer Veranstaltungen, Pressemitteilungen und Rechtsgrundlagen sowie weiterführende Informationen.Mehr lesenVeranstaltungenPressemitteilungenPressematerialRechtsgrundlagenInstitutions-WegweiserRundfunkInternetComputerspielePrintmedien und TonträgerFilmeFragen & AntwortenGlossarVerlinkungenKontakt AufsichtTechnischer JugendmedienschutzEntwicklungsbeeinträchtigende Angebote Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote Rundfunk- oder Telemedienanbieter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Inhalte verbreiten, die für Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigend sind: Sie müssen durch technische oder sonstige Mittel dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche diese Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen. Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte Erforderlich ist hierbei nicht, dass den betroffenen Altersgruppen der Zugriff unmöglich ist: Bei entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten ist eine wesentliche Erschwerung des Zugangs ausreichend. Zum Beispiel kann der Anbieter seiner Pflicht entsprechen, indem er die üblichen Sendezeitgrenzen (siehe Jugendschutzsatzung) einhält: Eignung für Erwachsene (ab 18 Jahre): Verbreitung des Angebots nur zwischen 23 und 6 UhrEignung ab 16 Jahre: Verbreitung des Angebots nur zwischen 22 und 6 UhrEignung ab 12 Jahre: Verbreitung des Angebots nur zwischen 20 und 6 Uhr Darüber hinaus können die Anbieter technische Mittel oder in Telemedien auch eine Alterskennzeichnung für geeignete Jugendschutzprogramme nutzen, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Unterseiten-Teaser Technische Mittel Technische Mittel sind Zugangsbarrieren, die ein Internetanbieter oder Fernsehveranstalter als Alternative zu den traditionellen Zeitgrenzen einsetzen kann. Technische Mittel Mehr lesen Jugendschutzprogramme Jugendschutzprogramme können Eltern eine Möglichkeit an die Hand geben, Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und ungeeignete zu blockieren. Jugendschutzprogramme Mehr lesen Zurück zum Anfang der Seite SitemapImpressumDatenschutzDisclaimerPresseKontaktPresse- und Veranstaltungsverteiler Twitter Seite drucken © 2018 Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Hinweis zur Zustimmung und Nutzung von Cookies nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Zur Optimierung unserer Webseite verwenden die medienanstalten den Webanalyse-Dienst Matomo, wenn Sie dem zustimmen. Es wird dabei ein Cookie eingesetzt, das eine statistische Analyse der Nutzung dieser Website durch ihre Besucher ermöglicht. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die von Ihrem Internet Browser auf Ihrer Festplatte gespeichert werden und durch welche uns bestimmte Informationen zufließen. Wir geben diese Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Webseite an Matomo weiter. Durch den Einsatz von Matomo erhalten wir keine Informationen, die eine Identifikation eines Nutzers ermöglichen. Da uns die Privatsphäre unserer Besucher äußerst wichtig ist, wird die IP-Adresse frühestmöglich anonymisiert und Ihre Kenndaten in einen eindeutigen, aber nicht einer Person zugeordneten Schlüssel umgewandelt. Eine andere Verwendung, eine Weitergabe an Dritte oder die Zusammenführung mit anderen Daten erfolgt nicht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Bei Fragen erreichen uns unter der Anschrift Friedrichstraße 60, 10117 Berlin sowie telefonisch +49 30 2064690-0 und per E-Mail info@die-medienanstalten.de. Zustimmen Ablehnen