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Prüfverfahren - KJM
kjm-online.deDie Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.
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Title | Prüfverfahren - KJM | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Prüfverfahren - KJM Zum Seiteninhalt springen Drucken Topnavigation Topnavigation ein- und ausklappen die medienanstaltenKEKZAKGVK ENDE Suche Suchbegriff Suche öffnen Hauptnavigation Über unsDie KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien.Mehr lesenAuftragAufgabenOrganisationStrukturMitgliederThemenverantwortungPrüfgruppenjugendschutz.netPositionenSitzungstermineThemenDer Jugendmedienschutz und der Schutz der Menschenwürde sind Kernthemen der täglichen Arbeit der KJM.Mehr lesenJugendmedienschutzMenschenwürdePublikationenAufsichtDie Aufsichtstätigkeit der KJM ist im JMStV verankert. Sie umfasst Angebote privater Rundfunkanbieter sowie Angebote in Telemedien.Mehr lesenRundfunkProgrammbeobachtungBeurteilungsmaßstäbeAusnahmeanträgeSelbstkontrolleTelemedienBeurteilungsmaßstäbeIndizierungSelbstkontrollePrüfverfahrenBestätigungsverfahrenTechnischer JugendmedienschutzEntwicklungsbeeinträchtigende AngeboteUnzulässige AngeboteÜbergreifende KonzepteServiceHier finden Sie eine Übersicht unserer Veranstaltungen, Pressemitteilungen und Rechtsgrundlagen sowie weiterführende Informationen.Mehr lesenVeranstaltungenPressemitteilungenPressematerialRechtsgrundlagenInstitutions-WegweiserRundfunkInternetComputerspielePrintmedien und TonträgerFilmeFragen & AntwortenGlossarVerlinkungenKontakt AufsichtPrüfverfahren Prüfverfahren Die Prüfung und Beurteilung von Rundfunk- und Telemedienangeboten ist Kernaufgabe der KJM. Dabei ist sie gemäß JMStV zuständig für die Aufsicht über den privaten Rundfunk und Telemedienanbieter mit Sitz in Deutschland. Programmbeobachtung Beobachtung jugendschutzrelevanter Angebote Die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten beobachten das Fernsehprogramm und ermitteln jugendschutzrelevante Angebote. Im Bereich der Telemedien werden sie dabei von jugendschutz.net unterstützt. Die an die KJM angebundene Organisation überprüft Angebote im Internet hinsichtlich ihrer Jugendschutzrelevanz. Problemfälle werden an die KJM weitergeleitet. Prüfung und Bewertung Einzelfallprüfungen und mögliche Verstöße gegen den JMStV werden in Prüfausschüssen der KJM behandelt. Die Ausschüsse bestehen aus einem Direktor einer Landesmedienanstalt, einem Mitglied, das von den Obersten Landesjugendbehörden benannt wurde und einem Mitglied, das vom Bund benannt wurde. Die KJM-Prüfausschüsse sind insbesondere zuständig für die Einzelbewertung von Angeboten einschließlich der Entscheidung über die Verfolgung und Ahndung als Ordnungswidrigkeit. Zum Aufgabenbereich der KJM-Prüfausschüsse bei Telemedien gehören außerdem die Indizierungsanträge. Stellungnahmen der KJM zu Internetangeboten, bei denen eine Indizierung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) befürwortet wird, werden vom Vorsitzenden abgegeben. Die Entscheidungen der KJM-Prüfausschüsse werden in Prüfgruppen vorbereitet: Sie bewerten die Inhalte im Hinblick auf ihre Jugendschutzproblematik und geben Entscheidungsempfehlungen ab. Sanktionen Die KJM entscheidet bei einem Verstoß gegen den JMStV über die Sanktionen gegen den Anbieter. Die jeweiligen Maßnahmen hängen von der Schwere des Verstoßes ab, der von einer Entwicklungsbeeinträchtigung bis zum Unzulässigkeitstatbestand reichen kann. Grundsätzlich sind für Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen folgende Sanktionen möglich:Ordnungswidrigkeitenverfahren: Einleitung eines BußgeldverfahrensStraftatbestand: Abgabe an die StaatsanwaltschaftSendezeitbeschränkung (Rundfunk)Ausstrahlungsverbot (Rundfunk)Beanstandung gegen Content-Provider (Telemedien)Untersagung gegen Content-Provider (Telemedien)Aufforderung zur Sperrung gegen Host-Provider oder Access-Provider (Telemedien)Sperrung gegen Host-Provider oder Access-Provider (Telemedien) Für die Durchsetzung dieser Maßnahmen sorgt im letzten Schritt wieder die zuständige Landesmedienanstalt. Zurück zum Anfang der Seite SitemapImpressumDatenschutzDisclaimerPresseKontaktPresse- und Veranstaltungsverteiler Twitter Seite drucken © 2018 Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Hinweis zur Zustimmung und Nutzung von Cookies nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Zur Optimierung unserer Webseite verwenden die medienanstalten den Webanalyse-Dienst Matomo, wenn Sie dem zustimmen. Es wird dabei ein Cookie eingesetzt, das eine statistische Analyse der Nutzung dieser Website durch ihre Besucher ermöglicht. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die von Ihrem Internet Browser auf Ihrer Festplatte gespeichert werden und durch welche uns bestimmte Informationen zufließen. Wir geben diese Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Webseite an Matomo weiter. Durch den Einsatz von Matomo erhalten wir keine Informationen, die eine Identifikation eines Nutzers ermöglichen. 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