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Bestätigungsverfahren - KJM
kjm-online.deDie Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.
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Title | Bestätigungsverfahren - KJM | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Sie umfasst Angebote privater Rundfunkanbieter sowie Angebote in Telemedien.Mehr lesenRundfunkProgrammbeobachtungBeurteilungsmaßstäbeAusnahmeanträgeSelbstkontrolleTelemedienBeurteilungsmaßstäbeIndizierungSelbstkontrollePrüfverfahrenBestätigungsverfahrenTechnischer JugendmedienschutzEntwicklungsbeeinträchtigende AngeboteUnzulässige AngeboteÜbergreifende KonzepteServiceHier finden Sie eine Übersicht unserer Veranstaltungen, Pressemitteilungen und Rechtsgrundlagen sowie weiterführende Informationen.Mehr lesenVeranstaltungenPressemitteilungenPressematerialRechtsgrundlagenInstitutions-WegweiserRundfunkInternetComputerspielePrintmedien und TonträgerFilmeFragen & AntwortenGlossarVerlinkungenKontakt AufsichtBestätigungsverfahren Bestätigungsverfahren Bestätigung von Altersbewertungen Bestätigung von Altersbewertungen Informationen für Antragsteller Seit Inkrafttreten des novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) am 1. Oktober 2016 ist die KJM für die Bestätigung von Altersbewertungen zuständig: Auf Antrag prüft sie nach § 5 Abs. 2 Satz 3 JMStV, ob die Altersbewertung einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle von den obersten Landesjugendbehörden zu übernehmen ist. Wer kann den Antrag stellen? Wer kann den Antrag stellen? Antragsberechtigt sind anerkannte Selbstkontrolleinrichtungen sowie Dritte, die ein berechtigtes Interesse an der Altersbestätigung versichern. Wo wird der Antrag gestellt? Wo wird der Antrag gestellt? Der Antrag wird auf dem KJM-SharePoint-Server gestellt, Empfänger ist der KJM-Vorsitzende. Anträge können nicht per Post oder per E-Mail gestellt werden. Zum SharePoint bitte hier entlang. Wie funktioniert die Antragstellung beim SharePoint? Wie funktioniert die Antragstellung beim SharePoint? Antragsteller müssen sich beim SharePoint zunächst einmalig für das KJM-Bestätigungsverfahren registrieren und erhalten einen persönlichen Zugang. Die einzelnen Anträge werden dort über das entsprechende Formular eingereicht. Zum SharePoint bitte hier entlang. Was ist der Antragsgegenstand? Was ist der Antragsgegenstand? Ein Antrag kann sich immer nur auf ein einzelnes Angebot (eine Sendung, eine Episode einer Serie, ein Video) beziehen. Ab wann läuft die 14-tägige Entscheidungsfrist? Ab wann läuft die 14-tägige Entscheidungsfrist? Die Frist nach § 14 Abs. 6 beginnt erst zu laufen, sobald alle für die Entscheidung notwendigen Unterlagen vollständig an den KJM-Vorsitzenden übermittelt wurden. Der vollständige Erhalt wird dem Antragsteller per E-Mail bestätigt. Was sind die „notwendigen Unterlagen“? Was sind die „notwendigen Unterlagen“? Die notwendigen Unterlagen beinhalten:Detaillierte Angaben zum Angebot wie Titel, Jahr und Land der Produktion bzw. Veröffentlichung, Version bzw. Fassung etc. Es muss für die KJM erkennbar sein, dass das eingereichte Angebot mit dem von der Selbstkontrolle geprüften identisch ist.Das Angebot selbst muss bei SharePoint im Format MP4 hochgeladen werden.Die Alterseinstufung des Angebots in Form der offiziellen Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle mit Begründung muss bei SharePoint im Format PDF hochgeladen werden. Was prüft die KJM? Was prüft die KJM? Die KJM prüft gemäß JMStV, ob die anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle bei der Altersbewertung ihren Beurteilungsspielraum überschritten hat. Eine derartige Prüfung beinhaltet insbesonderedie Einhaltung der Verfahrensvorschriften,die Vollständigkeit und Richtigkeit der Sachverhaltsermittlung,das Fehlen sachfremder Erwägungen,die Beachtung allgemein anerkannter Bewertungsmaßstäbe,die Verkennung des anzuwendenden Rechts. Was passiert, wenn die KJM die Alterseinstufung nicht bestätigt? Was passiert, wenn die KJM die Alterseinstufung nicht bestätigt? Wenn die KJM der Ansicht ist, dass die anerkannte Selbstkontrolleinrichtung bei der Bewertung des Angebots die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraumes überschritten hat, wird dem Antragsteller mitgeteilt, dass die Altersbewertung nicht bestätigt werden kann. Wann wird über den Antrag entschieden? Wann wird über den Antrag entschieden? Über den Antrag wird innerhalb von 14 Tagen entschieden. Der Antragssteller wird per E-Mail über das Ergebnis der Prüfung informiert. Wie erfolgt die Übernahme? Wie erfolgt die Übernahme? Die von der KJM vorgenommenen Bestätigungen sind nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von den Obersten Landesjugendbehörden zu übernehmen. Eine Bestätigung durch die KJM ersetzt die Übernahme auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes nicht. Diese Übernahme erfolgt in einem separaten zweiten Schritt durch die Obersten Landesjugendbehörden. Was kostet die Bestätigung durch die KJM? Was kostet die Bestätigung durch die KJM? Die Bestätigung der Altersbewertung durch die KJM ist kostenfrei. Wer ist Ansprechpartner bei Rückfragen? Wer ist Ansprechpartner bei Rückfragen? Ansprechpartner für Rückfragen ist der KJM-Vorsitzende. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an kjm-bestaetigungsverfahren(at)die-medienanstalten.de. Zurück zum Anfang der Seite SitemapImpressumDatenschutzDisclaimerPresseKontaktPresse- und Veranstaltungsverteiler Twitter Seite drucken © 2018 Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Hinweis zur Zustimmung und Nutzung von Cookies nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Zur Optimierung unserer Webseite verwenden die medienanstalten den Webanalyse-Dienst Matomo, wenn Sie dem zustimmen. Es wird dabei ein Cookie eingesetzt, das eine statistische Analyse der Nutzung dieser Website durch ihre Besucher ermöglicht. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die von Ihrem Internet Browser auf Ihrer Festplatte gespeichert werden und durch welche uns bestimmte Informationen zufließen. 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