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Beurteilungsmaßstäbe - KJM
kjm-online.deDie Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.
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Title | Beurteilungsmaßstäbe - KJM | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Beurteilungsmaßstäbe - KJM Zum Seiteninhalt springen Drucken Topnavigation Topnavigation ein- und ausklappen die medienanstaltenKEKZAKGVK ENDE Suche Suchbegriff Suche öffnen Hauptnavigation Über unsDie KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien.Mehr lesenAuftragAufgabenOrganisationStrukturMitgliederThemenverantwortungPrüfgruppenjugendschutz.netPositionenSitzungstermineThemenDer Jugendmedienschutz und der Schutz der Menschenwürde sind Kernthemen der täglichen Arbeit der KJM.Mehr lesenJugendmedienschutzMenschenwürdePublikationenAufsichtDie Aufsichtstätigkeit der KJM ist im JMStV verankert. Sie umfasst Angebote privater Rundfunkanbieter sowie Angebote in Telemedien.Mehr lesenRundfunkProgrammbeobachtungBeurteilungsmaßstäbeAusnahmeanträgeSelbstkontrolleTelemedienBeurteilungsmaßstäbeIndizierungSelbstkontrollePrüfverfahrenBestätigungsverfahrenTechnischer JugendmedienschutzEntwicklungsbeeinträchtigende AngeboteUnzulässige AngeboteÜbergreifende KonzepteServiceHier finden Sie eine Übersicht unserer Veranstaltungen, Pressemitteilungen und Rechtsgrundlagen sowie weiterführende Informationen.Mehr lesenVeranstaltungenPressemitteilungenPressematerialRechtsgrundlagenInstitutions-WegweiserRundfunkInternetComputerspielePrintmedien und TonträgerFilmeFragen & AntwortenGlossarVerlinkungenKontakt AufsichtRundfunkBeurteilungsmaßstäbe Beurteilungsmaßstäbe Die rechtliche Grundlage für die Bewertung von Rundfunk- und Telemedieninhalten bildet der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der zwischen unzulässigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten unterscheidet. Unzulässige Inhalte Die KJM hat darüber hinaus Kriterien für die Aufsicht in Rundfunk und Telemedien erarbeitet. Diese Kriterien widmen sich insbesondere den Wirkungsrisiken, die eine Entwicklungsbeeinträchtigung bzw. -gefährdung von Kindern und Jugendlichen zur Folge haben. Unzulässige Inhalte Unzulässige Angebote dürfen nicht im Rundfunk verbreitet werden. Dies sind gemäß § 4 JMStV unter anderem Angebote mit folgenden Inhalten:Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger OrganisationenAufstachelung zum RassenhassVerharmlosung von Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurdenPornografieKriegs- oder GewaltverherrlichungDarstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (sogenannte "Posendarstellungen")Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von sterbenden oder körperlich bzw. seelisch schwer leidenden MenschenEntwicklungsbeeinträchtigung Bestimmte Gewalt- oder Sexualdarstellungen können die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen. Diese sogenannten entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte (§ 5 JMStV) sind moreover jugendschutzrelevante Inhalte, die zwar ein Wirkungsrisiko vermuten lassen, aber nicht jugendgefährdend sind. Deshalb unterliegen sie weniger strengen Beschränkungen: Sie dürfen verbreitet werden, wenn Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie nicht wahrnehmen können. Dies kann durch technische Kontrollmechanismen realisiert werden. Im Rundfunk sind als solche Zugangsbeschränkungen Vorsperren und Sendezeitgrenzen vorgesehen. Beurteilungskriterien für entwicklungsbeeinträchtigende Gewaltdarstellungen:Genretypische Darstellung von GewalthandlungenRealitätsnähe des GenresGrundstimmung der SendungAusprägung der GewaltaktionenSpannungspotenzial der SendungKontext der Gewaltausübung; Identifikationsangebote durch gewaltausübende Figurenfilmtechnische Gestaltung Beurteilungskriterien für entwicklungsbeeinträchtigende Sexualdarstellungen:Sexualdarstellungen, die nicht dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen entsprechenden, wie z. B. außergewöhnliche Sexualpraktikenstereotype Geschlechterrollen mit diskriminierenden VerhaltensmusternVerknüpfung von Sexualität und Gewalt, insbesondere wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sindVerharmlosung oder Idealisierung von Prostitution oder promiskuitivem Verhalten Zurück zum Anfang der Seite SitemapImpressumDatenschutzDisclaimerPresseKontaktPresse- und Veranstaltungsverteiler Twitter Seite drucken © 2018 Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Hinweis zur Zustimmung und Nutzung von Cookies nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Zur Optimierung unserer Webseite verwenden die medienanstalten den Webanalyse-Dienst Matomo, wenn Sie dem zustimmen. Es wird dabei ein Cookie eingesetzt, das eine statistische Analyse der Nutzung dieser Website durch ihre Besucher ermöglicht. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die von Ihrem Internet Browser auf Ihrer Festplatte gespeichert werden und durch welche uns bestimmte Informationen zufließen. 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