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Rechtsgrundlagen - KJM

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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.
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Title Rechtsgrundlagen - KJM
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Rechtsgrundlagen - KJM Zum Seiteninhalt springen Drucken Topnavigation Topnavigation ein- und ausklappen die medienanstaltenKEKZAKGVK ENDE Suche Suchbegriff Suche öffnen Hauptnavigation Über unsDie KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien.Mehr lesenAuftragAufgabenOrganisationStrukturMitgliederThemenverantwortungPrüfgruppenjugendschutz.netPositionenSitzungstermineThemenDer Jugendmedienschutz und der Schutz der Menschenwürde sind Kernthemen der täglichen Arbeit der KJM.Mehr lesenJugendmedienschutzMenschenwürdePublikationenAufsichtDie Aufsichtstätigkeit der KJM ist im JMStV verankert. Sie umfasst Angebote privater Rundfunkanbieter sowie Angebote in Telemedien.Mehr lesenRundfunkProgrammbeobachtungBeurteilungsmaßstäbeAusnahmeanträgeSelbstkontrolleTelemedienBeurteilungsmaßstäbeIndizierungSelbstkontrollePrüfverfahrenBestätigungsverfahrenTechnischer JugendmedienschutzEntwicklungsbeeinträchtigende AngeboteUnzulässige AngeboteÜbergreifende KonzepteServiceHier finden Sie eine Übersicht unserer Veranstaltungen, Pressemitteilungen und Rechtsgrundlagen sowie weiterführende Informationen.Mehr lesenVeranstaltungenPressemitteilungenPressematerialRechtsgrundlagenInstitutions-WegweiserRundfunkInternetComputerspielePrintmedien und TonträgerFilmeFragen & AntwortenGlossarVerlinkungenKontakt ServiceRechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Gesetze und Staatsverträge Die deutsche Verfassung spricht dem Jugendschutz einen hohen Rang zu. Die gesetzliche Grundlage bilden zwei Regelwerke, die seit dem 1. April 2003 gelten: das Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom Bund und der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) der Länder. Der JMStV fasst Rundfunk und Telemedien unter einem Aufsichtsdach zusammen und folgt dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung. Grundlegende Prämissen des Jugendmedienschutzes in allen gesetzlichen Regelwerken sind Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Kinder und Jugendliche zu bestimmten Medieninhalten entweder gar keinen Zugang haben, oder nur entsprechend der verschiedenen Altersstufen erhalten. Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-Richtlinie) Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-Richtlinie) Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste der EU gibt den verbindlichen Rahmen für die Medienregulierung in den 28 EU-Mitgliedstaaten vor. Sie ist vergleichbar mit einem Rahmengesetz und enthält neben werbe- und jugendschutzrechtlichen Bestimmungen auch Vorgaben zu allgemeinen Programmgrundsätzen und zur Übertragung von gesellschaftlichen Großereignissen im Fernsehen. Die Richtlinie wurde im Wesentlichen durch den Rundfunkstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in deutsches Recht umgesetzt. Download Fassung vom 10. März 2010AVMD-RichtlinieAVMD-Richtlinie, englische Fassung Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) Der Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) stellt sicher, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden. Vor allem aber soll er den Jugendschutz gewährleisten, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung schaffen. Weblink Glücksspiel-Staatsvertrag Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder wurde eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (z.B. Internet, Fernsehen, Hörfunk) geschaffen. Ziel des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen. Downloads Aktuelle Fassung:Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in der Fassung des 19. RÄStVInterstate Treaty on the Protection of Minors in the Media (JMStV in English), 19th Interstate Broadcasting TreatyAmtliche Begründung (rlp.de) Novellierung des JMStV (18./19. RÄStV): Entwurf: JMStV in der Fassung des 19. RÄStV (Stand: Dezember 2015) Geplante Novellierung des JMStV – Synopse (Stand: Juni 2015)Geplante Novellierung des JMStV – Synopse (Stand: November 2014) Der JMStV in der gescheiterten Fassung des 14. RÄStV: JMStV – nicht in Kraft getretene Fassung des 14. RÄStVJMStV – Synopse (Stand: Juni 2010) Der JMStV in der Fassung des 13. RÄStV: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in der Fassung des 13. RÄStVInterstate Treaty on the Protection of Minors in the Media (JMStV in English), 13th Interstate Broadcasting TreatyProtokollerklärung der Länder zum JMStVAmtliche Begründung zum JMStV Jugendschutzgesetz (JuSchG) Jugendschutzgesetz (JuSchG) Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes wurden das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Das Gesetz regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen, den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten, vor allem aber auch die Verbreitung von Trägermedien. Download JugendschutzgesetzJugendschutzgesetz, englische FassungAmtliche Begründung zum JuSchG Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Der Rundfunkstaatsvertrag enthält Regelungen sowohl für den privaten wie auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er ist damit die Rechtsgrundlage für das duale Rundfunksystem mit öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk. Hier sind wesentliche Programmgrundsätze, Werberegelungen, Zulassungsvoraussetzungen und Konzentrationsregelungen ebenso festgelegt wie länderübergreifende Aufsichtsstrukturen für den privaten Rundfunk. Download Rundfunkstaatsvertrag (RStV): 21. Änderungsstaatsvertrag Telemediengesetz (TMG) Telemediengesetz (TMG) Das Telemediengesetz (TMG) ist die wichtigste Grundlage des Internetrechts. Es regelt die Rahmenbedingungen solcher Angebote, die kein Rundfunk sind oder die aufgrund ihrer Ähnlichkeit zu Rundfunk nicht bereits vom Rundfunkstaatsvertrag erfasst sind. Das Telemediengesetz regelt die u.a. Impressumspflicht von Internetangeboten, dient mit Transparenzbestimmungen der Bekämpfung von Spam und bestimmt Datenschutz und Haftungsregelungen von Providern. Weblink Telemediengesetz Rechtsgrundlagen Satzungen und Richtlinien Die Fülle an jugendschutzrelevanten Gesetzestexten demonstriert, auf welch solidem rechtlichen Fundament der Jugendmedienschutz in Deutschland steht. Die KJM zeichnet dabei nicht nur für die Anwendung der Gesetze mitverantwortlich, sondern bringt die Position des Jugendschutzes auch in die Gestaltung von Satzungen und Richtlinien ein. Finanzierungssatzung (FS) Finanzierungssatzung (FS) Die Landesmedienanstalten stellen der KJM die notwendigen personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung. Nähere Ausführungen hierzu legt die Finanzierungssatzung (FS) zugrunde.  Download Fassung vom 20.11.2013Finanzierungssatzung Geschäfts- und Verfahrensordnung der KJM (GVO-KJM) Geschäfts- und Verfahrensordnung der KJM (GVO-KJM) Die KJM hat in ihrer Sitzung am 25. November 2003 die Geschäfts- und Verfahrensordnung (GVO-KJM) beschlossen, die unter anderem Details zu den KJM-Sitzungen und den Vorbereitungen der Prüfentscheidungen regelt. Download Geänderte Fassung vom 13. April 2016Geschäfts- und Verfahrensordnung der KJM (GVO-KJM) Gewinnspielsatzung Gewinnspielsatzung Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio auf den Weg gebracht, die einerseits für die Veranstalter einen verlässlichen Rechtsrahmen für Gewinnspiele bieten, andererseits die Teilnahme Minderjähriger regeln und die Verbraucher in Zukunft maßgeblich vor unseriösen Angeboten schützen sollen. Download Fassung vom 23. September 2009Gewinnspielsatzung Jugendschutzrichtlinien (JuSchRiL) Jugendschutzrichtlinien (JuSchRiL) Die Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlinien - JuSchRiL) konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Download Fassung vom 8./9. März 2005Jugendschutzrichtlinien Jugendschutzsatzung (JSS) Jugendschutzsatzung (JSS) Die Jugendschutzsatzung (JSS) wird genauso wie die Gemeinsamen Richtlinien von allen Landesmedienanstalten übereinstimmend beschlossen. Sie gilt für digital verbreitete Fernsehprogramme und enthält – auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages – insbesondere Regelungen zur Vorsperre. Download Fassung vom 25. November 2003Jugendschutzsatzung Kostensatzung (KS) Kostensatzung (KS) Nach § 14 Abs. 9 Satz 5 und 6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags können die Landesmedienanstalten von den Verfahrensbeteiligten Kosten in angemessenem Umfang erheben, die in einer gemeinsamen Satzung der Landesmedienanstalten – der Kostensatzung (KS) – näher geregelt sind. Download Fassung vom 28. Juni 2011Kostensatzung Werberichtlinien Werberichtlinien Die Werbevorschriften des Rundfunkstaatsvertrags legen allgemein das sogenannte Trennungsgebot von redaktionellem Inhalt und Werbung fest, setzen Höchstgrenzen für Werbung fest und ermöglichen die Verfolgung von Verstößen.  Wie genau Werbung vom Programm zu trennen ist, wie ein Sponsorhinweis zu gestalten ist und ab wann von einem Verstoß ausgegangen werden muss, haben die Landesmedienanstalten in den Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring – sowohl im Fernsehen als auch im Hörfunk – zusammengefasst. Download Fassung vom 18.09.2012Werberichtlinien FernsehenFassung vom 23.06.2010Werberichtlinien Hörfunk Zurück zum Anfang der Seite SitemapImpressumDatenschutzDisclaimerPresseKontaktPresse- und Veranstaltungsverteiler Twitter Seite drucken © 2018 Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Hinweis zur Zustimmung und Nutzung von Cookies nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Zur Optimierung unserer Webseite verwenden die medienanstalten den Webanalyse-Dienst Matomo, wenn Sie dem zustimmen. Es wird dabei ein Cookie eingesetzt, das eine statistische Analyse der Nutzung dieser Website durch ihre Besucher ermöglicht. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die von Ihrem Internet Browser auf Ihrer Festplatte gespeichert werden und durch welche uns bestimmte Informationen zufließen. Wir geben diese Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Webseite an Matomo weiter. Durch den Einsatz von Matomo erhalten wir keine Informationen, die eine Identifikation eines Nutzers ermöglichen. 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