kjm-online.de - Indizierung









Search Preview

Indizierung - KJM

kjm-online.de
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.
.de > kjm-online.de

SEO audit: Content analysis

Language Error! No language localisation is found.
Title Indizierung - KJM
Text / HTML ratio 24 %
Frame Excellent! The website does not use iFrame solutions.
Flash Excellent! The website does not have any flash contents.
Keywords cloud der die und KJM von BPjM Indizierung eine Medien sowie oder Die Telemedien werden Informationen Angebote wird unserer Jugendmedienschutz Sie
Keywords consistency
Keyword Content Title Description Headings
der 21
die 19
und 17
KJM 11
von 10
BPjM 9
Headings
H1 H2 H3 H4 H5 H6
1 5 1 0 0 0
Images We found 7 images on this web page.

SEO Keywords (Single)

Keyword Occurrence Density
der 21 1.05 %
die 19 0.95 %
und 17 0.85 %
KJM 11 0.55 %
von 10 0.50 %
BPjM 9 0.45 %
Indizierung 8 0.40 %
eine 8 0.40 %
Medien 8 0.40 %
sowie 7 0.35 %
oder 6 0.30 %
Die 6 0.30 %
Telemedien 6 0.30 %
werden 5 0.25 %
Informationen 5 0.25 %
Angebote 5 0.25 %
wird 5 0.25 %
unserer 5 0.25 %
Jugendmedienschutz 4 0.20 %
Sie 4 0.20 %

SEO Keywords (Two Word)

Keyword Occurrence Density
der KJM 5 0.25 %
Mehr lesen 4 0.20 %
Indizierung von 3 0.15 %
von Internetangeboten 3 0.15 %
Die KJM 3 0.15 %
der BPjM 3 0.15 %
KJM ist 3 0.15 %
die eine 2 0.10 %
Die BPjM 2 0.10 %
Liste der 2 0.10 %
der jugendgefährdenden 2 0.10 %
in die 2 0.10 %
und Werbebeschränkungen 2 0.10 %
verherrlicht oder 2 0.10 %
Dazu zählen 2 0.10 %
jugendgefährdenden Medien 2 0.10 %
Telemedien Mehr 2 0.10 %
die Liste 2 0.10 %
oder verharmlost 2 0.10 %
Verbreitungs und 2 0.10 %

SEO Keywords (Three Word)

Keyword Occurrence Density Possible Spam
Indizierung von Internetangeboten 3 0.15 % No
Die KJM ist 2 0.10 % No
verherrlicht oder verharmlost 2 0.10 % No
Telemedien Mehr lesen 2 0.10 % No
in die Liste 2 0.10 % No
die Liste der 2 0.10 % No
Verbreitungs und Werbebeschränkungen 2 0.10 % No
Liste der jugendgefährdenden 2 0.10 % No
der jugendgefährdenden Medien 2 0.10 % No
unterhalb der Schwelle 1 0.05 % No
Posendarstellungen unterhalb der 1 0.05 % No
Zum Seiteninhalt springen 1 0.05 % No
der Schwelle zur 1 0.05 % No
Schwelle zur Strafbarkeit 1 0.05 % No
sog Posendarstellungen unterhalb 1 0.05 % No
Strafbarkeit Zurück zum 1 0.05 % No
Zurück zum Anfang 1 0.05 % No
zum Anfang der 1 0.05 % No
Anfang der Seite 1 0.05 % No
zur Strafbarkeit Zurück 1 0.05 % No

SEO Keywords (Four Word)

Keyword Occurrence Density Possible Spam
die Liste der jugendgefährdenden 2 0.10 % No
in die Liste der 2 0.10 % No
Liste der jugendgefährdenden Medien 2 0.10 % No
Zum Seiteninhalt springen Drucken 1 0.05 % No
geschlechtsbetonter Körperhaltung sog Posendarstellungen 1 0.05 % No
Minderjährigen in unnatürlich geschlechtsbetonter 1 0.05 % No
in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung 1 0.05 % No
unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung sog 1 0.05 % No
Körperhaltung sog Posendarstellungen unterhalb 1 0.05 % No
Darstellung von Minderjährigen in 1 0.05 % No
sog Posendarstellungen unterhalb der 1 0.05 % No
Posendarstellungen unterhalb der Schwelle 1 0.05 % No
unterhalb der Schwelle zur 1 0.05 % No
der Schwelle zur Strafbarkeit 1 0.05 % No
Schwelle zur Strafbarkeit Zurück 1 0.05 % No
zur Strafbarkeit Zurück zum 1 0.05 % No
Strafbarkeit Zurück zum Anfang 1 0.05 % No
von Minderjährigen in unnatürlich 1 0.05 % No
sowie Darstellung von Minderjährigen 1 0.05 % No
zum Anfang der Seite 1 0.05 % No

Internal links in - kjm-online.de

Über uns
Über uns - KJM
Auftrag
Auftrag - KJM
Aufgaben
Aufgaben - KJM
Organisation
Organisation - KJM
Struktur
Struktur - KJM
Mitglieder
Mitglieder - KJM
Themenverantwortung
Themenverantwortung - KJM
Prüfgruppen
Prüfgruppen - KJM
jugendschutz.net
jugendschutz.net - KJM
Positionen
Positionen - KJM
Sitzungstermine
Sitzungstermine - KJM
Themen
Themen - KJM
Jugendmedienschutz
Jugendmedienschutz - KJM
Menschenwürde
Menschenwürde - KJM
Publikationen
Publikationen - KJM
Aufsicht
Aufsicht - KJM
Rundfunk
Rundfunk - KJM
Programmbeobachtung
Programmbeobachtung - KJM
Beurteilungsmaßstäbe
Beurteilungsmaßstäbe - KJM
Ausnahmeanträge
Ausnahmeanträge - KJM
Selbstkontrolle
Selbstkontrolle - KJM
Telemedien
Telemedien - KJM
Beurteilungsmaßstäbe
Beurteilungsmaßstäbe - KJM
Indizierung
Indizierung - KJM
Selbstkontrolle
Selbstkontrolle - KJM
Prüfverfahren
Prüfverfahren - KJM
Bestätigungsverfahren
Bestätigungsverfahren - KJM
Technischer Jugendmedienschutz
Technischer Jugendmedienschutz - KJM
Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote - KJM
Unzulässige Angebote
Unzulässige Angebote - KJM
Übergreifende Konzepte
Übergreifende Konzepte - KJM
Service
Service - KJM
Veranstaltungen
Veranstaltungen - KJM
Pressemitteilungen
Pressemitteilungen - KJM
Pressematerial
Pressematerial - KJM
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen - KJM
Institutions-Wegweiser
Institutions-Wegweiser - KJM
Rundfunk
Rundfunk - KJM
Internet
Internet - KJM
Computerspiele
Computerspiele - KJM
Printmedien und Tonträger
Printmedien und Tonträger - KJM
Filme
Filme - KJM
Fragen & Antworten
Fragen & Antworten - KJM
Glossar
Glossar - KJM
Verlinkungen
Verlinkungen - KJM
Kontakt
Kontakt - KJM
Mehr lesen zu Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube
Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube – Kinder und Influencing in sozialen Medien - Veranstaltungen - KJM
Mehr lesen zu Unboxing the Loot
Unboxing the Loot: Wie neue Trends Online-Gaming verändern - Veranstaltungen - KJM
Stärkerer Fokus auf soziale Medien bei der Medienkompetenzvermittlung sowie dem Schutz von Kindern und Jugendlichen
Stärkerer Fokus auf soziale Medien bei der Medienkompetenzvermittlung sowie dem Schutz von Kindern und Jugendlichen - Pressemitteilungen - KJM
Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz verbessern
Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz verbessern - Pressemitteilungen - KJM
Mehr lesen Broschüren
Broschüren - KJM
Sitemap
Sitemap - KJM
Impressum
Impressum - KJM
Datenschutz
Datenschutz - KJM
Disclaimer
Disclaimer - KJM

Kjm-online.de Spined HTML


Indizierung - KJM Zum Seiteninhalt springen Drucken Topnavigation Topnavigation ein- und ausklappen die medienanstaltenKEKZAKGVK ENDE Suche Suchbegriff Suche öffnen Hauptnavigation Über unsDie KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien.Mehr lesenAuftragAufgabenOrganisationStrukturMitgliederThemenverantwortungPrüfgruppenjugendschutz.netPositionenSitzungstermineThemenDer Jugendmedienschutz und der Schutz der Menschenwürde sind Kernthemen der täglichen Arbeit der KJM.Mehr lesenJugendmedienschutzMenschenwürdePublikationenAufsichtDie Aufsichtstätigkeit der KJM ist im JMStV verankert. Sie umfasst Angebote privater Rundfunkanbieter sowie Angebote in Telemedien.Mehr lesenRundfunkProgrammbeobachtungBeurteilungsmaßstäbeAusnahmeanträgeSelbstkontrolleTelemedienBeurteilungsmaßstäbeIndizierungSelbstkontrollePrüfverfahrenBestätigungsverfahrenTechnischer JugendmedienschutzEntwicklungsbeeinträchtigende AngeboteUnzulässige AngeboteÜbergreifende KonzepteServiceHier finden Sie eine Übersicht unserer Veranstaltungen, Pressemitteilungen und Rechtsgrundlagen sowie weiterführende Informationen.Mehr lesenVeranstaltungenPressemitteilungenPressematerialRechtsgrundlagenInstitutions-WegweiserRundfunkInternetComputerspielePrintmedien und TonträgerFilmeFragen & AntwortenGlossarVerlinkungenKontakt AufsichtTelemedienIndizierung Indizierung Auf Basis des Jugendschutzgesetzes indiziert die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) sowohl Träger- als auch Telemedien mit jugendgefährdendem Inhalt. Das bedeutet, dass von der BPjM als jugendgefährdend eingestufte Medien in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen werden. Indizierung Bei der Indizierung von Internetangeboten (Telemedien) arbeiten KJM und BPjM eng zusammen. Die BPjM übermittelt der KJM alle Anträge zur Indizierung von Internetangeboten, die sie von berechtigten Stellen – z. B. Jugendämtern oder Ministerien – erhält. Die KJM prüft die Angebote und gibt Stellungnahmen ab. Die BPjM berücksichtigt bei ihrer Entscheidung die Bewertung der KJM maßgeblich. Die KJM ist auch selbst berechtigt, die Indizierung von Internetangeboten bei der BPjM zu beantragen. In der Regel nimmt die BPjM das Angebot auf Antrag der KJM in die Liste der jugendgefährdenden Medien auf. BPjM und KJM haben eine gemeinsame Spruchpraxis.  Im Jugendschutzgesetz werden einige jugendgefährdende Medien ausdrücklich aufgeführt. Dazu zählen Medien,die eine verrohende Wirkung haben,zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizen,Gewalt selbstzweckhaft und detailliert darstellen,Selbstjustiz nahelegensowie unsittliche Medien. Auch darüber hinaus kann nach dem Jugendschutzgesetz eine Jugendgefährdung vorliegen. Durch die Rechtsprechung sowie die Spruchpraxis der BPjM wird eine Jugendgefährdung beispielsweise bei Medien bejaht,in denen Menschen in ihrer Würde verletzt oder diskriminiert werden,der Nationalsozialismus verherrlicht oder verharmlost wird,Drogen- und Alkoholkonsum verherrlicht oder verharmlost werden sowieselbstschädigendes Verhalten nahegelegt wird. Für indizierte Internetangebote gelten nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gesetzliche Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Einige Internetangebote unterliegen unabhängig von einer Indizierung bereits gesetzlichen Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Dazu zählen:strafrechtlich relevante Inhalte,Kriegsverherrlichung,würdeverletzende Realdarstellungen sowieDarstellung von Minderjährigen in unnatürlich, geschlechtsbetonter Körperhaltung (sog. Posendarstellungen unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit). Zurück zum Anfang der Seite SitemapImpressumDatenschutzDisclaimerPresseKontaktPresse- und Veranstaltungsverteiler Twitter Seite drucken © 2018 Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Hinweis zur Zustimmung und Nutzung von Cookies nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Zur Optimierung unserer Webseite verwenden die medienanstalten den Webanalyse-Dienst Matomo, wenn Sie dem zustimmen. Es wird dabei ein Cookie eingesetzt, das eine statistische Analyse der Nutzung dieser Website durch ihre Besucher ermöglicht. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die von Ihrem Internet Browser auf Ihrer Festplatte gespeichert werden und durch welche uns bestimmte Informationen zufließen. Wir geben diese Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Webseite an Matomo weiter. Durch den Einsatz von Matomo erhalten wir keine Informationen, die eine Identifikation eines Nutzers ermöglichen. Da uns die Privatsphäre unserer Besucher äußerst wichtig ist, wird die IP-Adresse frühestmöglich anonymisiert und Ihre Kenndaten in einen eindeutigen, aber nicht einer Person zugeordneten Schlüssel umgewandelt. Eine andere Verwendung, eine Weitergabe an Dritte oder die Zusammenführung mit anderen Daten erfolgt nicht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Bei Fragen erreichen uns unter der Anschrift Friedrichstraße 60, 10117 Berlin sowie telefonisch +49 30 2064690-0 und per E-Mail info@die-medienanstalten.de. Zustimmen Ablehnen